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Ausbildungsvorbereitendes Jahr

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Es handelt sich bei der Berufsvorbereitung, um eine einjährige Vollschulzeit in den Bereichen Technik oder Hauswirtschaft.


Aufnahmevoraussetzung:
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze können Schüler/innen aufgenommen werden, die

  • ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben
  • aber noch berufsschulpflichtig sind (d.h.: zum Schulhalbjahresbeginn noch nicht 18 Jahre alt sind)
  • nicht bereits an einem vergleichbaren Bildungsgang teilgenommen haben
  • gesundheitlich in der Lage sind, am fachpraktischen Unterricht teilzunehmen

In Ausnahmefällen werden auch Förderschüler/innen aufgenommen. Bitte legen Sie den Förderplan vor!

Ziel des Bildungsganges:
Bei regelmäßigem Schulbesuch ist die Berufsschulpflicht erfüllt. Die Berufsschulpflicht lebt jedoch wieder auf, wenn die Schülerin bzw. der Schüler ein Ausbildungsverhältnis nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung eingeht.
Besonders befähigte Schülerinnen und Schüler können am Zusatzunterricht Deutsch,  Mathematik und Englisch teilnehmen. Ihnen wird bei entsprechenden Leistungen der Hauptschulabschluss zuerkannt. Über die Teilnahme am Zusatzunterricht entscheidet die Klassenkonferenz.

Finanzielle Förderung:
Die Schüler/innen des AVJ werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) finanziell unterstützt, sofern sie außerhalb untergebracht werden müssen, um den Schulort zu erreichen.


Infoblatt AVJ


Ausbildungsvorbereitung AVJ [32 KB] 




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