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Berufsfachschule I Technik Metall

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Die Berufsfachschule bietet die Möglichkeit, nach dem Hauptschulabschluss in zweijähriger Schulzeit neben einer qualifizierten beruflichen Grundbildung einen Schulabschluss zu erwerben, der dem Realschulabschluss gleichwertig ist.


Bildungsziel:
Die einjährige Berufsfachschule Metall setzt die schulische Bildung nach dem Hauptschulabschluss fort. Darüber hinaus soll den Schülern durch eine berufliche Grundbildung der Einstieg in eine qualifizierte Berufsausbildung erleichtert werden.
Bei einem Notendurchschnitt aller Fächer von mindestens 3,5 erwirbt der Schüler zusätzlich die Berechtigung zum Besuch der Oberstufe der BFS I und damit die Möglichkeit, einen mittleren Bildungs-abschluss zu erreichen, der dem Realschulabschluss gleichwertig ist.



Hinweis zum Abschluss der einjährigen BFS I:
  • Sie schließt ohne Abschlussprüfung mit einem Abschluss- bzw. Abgangszeugnis ab.
  • Sie kann nicht wiederholt werden.
  • Sofern die Schüler nicht in eine Berufsausbildung eintreten, besteht keine weitere Berufsschulpflicht mehr.


Berechtigung nach Abschluss der Oberstufe BFS I:
Das Abschlusszeugnis der Berufsfachschule berechtigt zum Besuch einer Fachoberschule zur Erreichung der Fachhochschulreife (nach abgeschlossener Berufsausbildung) bzw. zum Besuch eines Fachgymnasiums zur Erreichung der allgemeinen Hochschulreife.



Aufnahmebedingungen:
In die einjährige Berufsfachschule kann aufgenommen werden, wer folgenden Nachweis erbringen kann:

  • das Abschlusszeugnis einer Hauptschule oder
  • das Zeugnis der Versetzung in die Klasse 10 der Realschule oder
  • das Zeugnis der Versetzung in die Klasse 10 eines Gymnasiums



Anmeldeverfahren:
Der Antrag auf Aufnahme ist an das Berufsbildungszentrum Plön, Heinrich-Rieperstr. 3 in Plön zu richten.
Der Antrag auf Aufnahme für das am 1. August beginnende Schuljahr ist jeweils bis zum 1. März des betreffenden Jahres einzureichen.

Anmeldung Berufsfachschule [38 KB]


Der Anmeldung sind beizufügen:
1. das letzte Zeugnis zum Nachweis der Schulbildung in beglaubigter Abschrift oder beglaubigter Fotokopie,
2. die Einwilligung der Erziehungsberechtigten, falls die Bewerberin/der Bewerber minderjährig ist.

Infoblatt Berufsfachschule Technik Metall


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